Aber was hilft dieses Unterfangen, wenn gewitzte Enkel ihre Großeltern anstiften und im Laden vorschicken, um die tollen Spiele für sie zu kaufen, die eigentlich nur der große Bruder haben darf? Macht man sich als Volljähriger denn strafbar, wenn man klein Sören (10) ein Spiel in die Hand drückt, dass nur an 16jährige verkauft werden darf? Selbst wenn diese Übergabe strafbar wäre, wie sollte man dies überprüfen? Jedem ergrauten Opa automatisch unterstellen, er habe XY nie im Leben für den Eigenbedarf gekauft, sondern um sein Enkelchen zu beglücken?
Im Jugendschutzgesetz §12 Abs. 3 Nr. 2 ist eindeutig festgelegt, dass der Handel sich strafbar macht, wenn Medien ohne Jugendfreigabe an Minderjährige verkauft werden. Soweit klar. Schaut man im selben Paragraphen unter Absatz 3 Nr. 1, liest man, dass Bildträger ohne Jugendfreigabe “einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden [dürfen]“. Weil das für mich recht vage klang, habe ich bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. nachgefragt, welche Personengruppen damit denn gemeint seien. Ich bekam als Antwort, was ich mir im Prinzip schon gedacht hatte: dass Eltern und Großeltern sich zwar systemwidrig verhalten, wenn sie erwachsene Spiele an Minderjährige weitergeben, sie dafür aber niemand belangen kann. Eltern haben hier das Erziehungsprivileg und entscheiden darüber, welche Medien sie ihren Kindern zugänglich machen.
Und selbst wenn es strafbar wäre – wer kann denn schon überprüfen, ob ein Erwachsener ein Spiel für sich selbst kauft oder hübsch verpackt an die Sprösslinge weiterverschenkt. Und den Weg, den Australien sich für Erwachsenenspiele ausgedacht hat, fänden wir wahrscheinlich auch nicht besonders lustig. Dort gibt es nämlich (noch) garkeine Altersfreigabe ab 18 Jahren, so dass dieses Dilemma ein wenig entschärft wird, die Bevölkerung aber keineswegs glücklich macht.
Ein schwieriges Thema, zu dem es wohl keinen ultimativen Lösungsansatz gibt. Vielleicht würde Aufklärung helfen, damit die Eltern den bunten USK-Aufklebern auch genug Beachtung schenken. Oder das Problem klärt sich von ganz alleine, wenn genug Zeit ins Land gegangen ist und aus den Computergeeks Mitte 30 Großväter mit umfassendem Spielvorwissen geworden sind.
(via heise)
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