EU-Antrag:
Spielehersteller sollen 2 Jahre Garantie gewährleisten








Dr. Richard Wilson vom Entwicklerverbund Tiga warnt davor, dass neue, kreative Ideen mit dieser Regelung im Keim erstickt werden könnten. Publisher müssten auf Nummer sicher gehen, um ein fast perfektes Produkt auf den Markt zu bringen und so sei kein Spielraum mehr für Experimentierfreude gegeben. Und laut Francisco Mingorance, Direktor der Business Software Alliance, kann dieser Antrag so nicht funktionieren, weil digitale Inhalte nunmal keine materiellen Güter sind und deshalb auch nicht nach den gleichen Regeln wie ein Toaster behandelt werden könnten.
Das Vorhaben bringt sicherlich Vorteile für den Nutzer mit sich, viele Spiele werden wegen Termindruck alles andere als fehlerlos veröffentlicht und müssen durch Patches erst einmal von Bugs befreit werden. Aber wie soll nachgewiesen werden, dass die Ware „defekt“ ist? Und würden die ohnehin langwierigen Produktionszyklen zukünftig dann noch mal in die Länge gezogen? Um solche Fragen zu klären, will Meglena Kuneva, EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, einen Dialog mit der Softwareindustrie in Gang setzen.
(via BBC News)
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Kahni
also garantie heißt ja nicht das man den toaster zurück geben kann, sondern den schaden ersetzt bekommt, also dann einen neuen toaster.
also meine grafikkarte kaputt war, hab ich auch nur eine neue graka bekommen und nicht gleich einen neuen pc.
wenn durch dieses neue gesetz sichergestellt wäre, dass patches kommen müssen, wäre ja alles super.
in der jetztigen situation muss man ja tlw lange warten bis mal ein patch kommt.
Stefan
Für Konsolen mit praktisch identischer Hardware wäre sowas sicherlich machbar und wünschenswert.
Für PCs aber, speziell Desktops, wo schon hardwareseitig kaum ein Computer dem anderen gleicht, und softwareseitig ganz sicher nicht, kann ich mir eine praktische Umsetzung schwer vorstellen. Entwickler werden (mit gewisser Berechtigung) argumentieren, dass sie ihr Programm auf ihren Testrechnern nachweisbar problemlos zum Rennen gebracht haben, aber nicht wissen KÖNNEN, wie Hardwarekonfiguration 13472 mit den Programmen XY auf Betriebssystem Z mit Stand vom 31.03.2008 auf das Spiel reagiert.
Das Gesetz wäre dann vermutlich so schwammig formuliert, dass in Konsequenz der Kunde nachweisen müsste, dass der Fehler beim Programm liegt (Beweislastumkehr). Warum: Beim Toaster wird ja das Gerät kaputt, dass ich gekauft habe, bei Software schalte ich aber noch Systeme dazwischen: Hardware, Betriebssystem, parallel laufender Virenschutz, etc, und für die sind wieder andere verantwortlich.
Martin Hiegl
Erstmal sollten wir festhalten, dass wir auch bei einem Toaster nicht das Recht eines Umtauschs haben und schon gar nicht unbedingt Garantie.
Der Original-Artikel spricht von “Guarantee” wohl weil er britisch-englisch ist. Die richtige Übersetzung ist auf jeden Fall Gewährleistung.
Wir haben üblicherweise zwei Jahre Gewährleistung (= Mängelhaftung), wo nach den ersten 6 Monaten der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe vorlag. Außerdem darf erstmal nachgebessert werden, bevor getauscht/zurückgegeben wird.
Eine Garantie ist etwas freiwilliges vom Hersteller und kann nicht vorgeschrieben werden – hier wird etwas bedingungslos zugesichert – garantiert.
Eine Gewährleistung hat aber auch bei Software – das trifft allerdings alles natürlich nur auf Deutschland zu. Da sind wir der EU offenbar einen Schritt voraus.
Martin Hiegl
Der Überschrift werde ich erst jetzt richtig gewahr: “Garantie gewährleisten” – das ist fast schon grandios in seiner Widersprüchlichkeit!
Jörg Neißer
Ja, da hat Martin recht.
Gewährleistung = vom Gesetzgeber vorgeschrieben, verbindlich
Garantie = freiwillig (s.u.)
Eine Garantie gewährt eigentlich kaum ein Händler, wenn dann nur der Hersteller. Diese Verwechslung hat sich eben so schön in den Sprachgebrauch eingebürgert.
Als Beispiel fallen mir Festplatten ein, auf die hat man vom Hersteller eine echte Garantie über einige Jahre hinweg (werden auch direkt dort hingeschickt zum Tausch) und Microsoft hat ja vor etwa einem Jahr auch auf die Xbox 360 und den RRoD eine verlängerte gegeben, aber eher nicht so freiwillig ;)
Es gibt sicher noch mehr Beispiele, aber prinzipiell sollte in so einem Fall immer das Wort Gewährleistung fallen, da die gesetzlich und maßgebend ist.
Im Bezug auf Software sichern sich die Händler aber schon vor dem Kauf ab, die nehmen geöffnete Spiele nicht mehr zurück, was ich auch verstehen kann (kopieren und so). Wenn der Datenträger defekt ist, muss man ihn an den Publisher schicken, das kennen wir alle.
Aber in diesem Fall geht es glaub ich eher um das, was sich auf dem Datenträger befindet, wenn ich es richtig verstanden habe. Mit einem eventuellen Gesetz soll nur die Bugfreiheit gesichert werden, was prinzipiell eine gute Sache ist, sich aber wohl in der Praxis kaum so umsetzten lässt.
Eine staatlich geprüfte Qualitätssicherung wäre sicher eine nette Sache, allerdings sehr, sehr aufwendig (aber so könnte man sicher einige Arbeitsplätze schaffen).
Stefan
Mein Vorschlag zur Güte: Da die BPjM die Spiele ja sowieso schon spielen muss, kann sie auch gleich um eine Prüfstelle erweitert werden, die Bugs (Blut, Schusswaffen, generell Gewalt, aber nicht: Sex) ausfindig macht und eine Veröffentlichung so lange hinauszögert, bis alle vorbehaltslos entfernt wurden. Je gewaltintensiver ein Spiel dann ist, desto höher die Kosten für die intensive Prüfung, die natürlich den Verkaufskosten angerechnet werden. Damit werden derartige Spiele so teuer, dass ein minderbemittelter Schüler/Lehrling unter 18 sie sich nicht mehr leisten kann, und voila, zwei Fliegen wurden mit einer Klappe geschlagen.
Off topic: Was ist denn mit dem Kasten geschehen, in dem man (ich) euch Themenvorschläge machen konnte? Vermiss den schon seit einigen Tagen/Wochen.
Jennifer Neißer
Da habe ich tatsächlich etwas durcheinander gebracht, natürlich macht Gewährleistung viel mehr Sinn als Garantie. Ich bitte um Entschuldigung.
Die Gewährleistung bei Software ist meiner Meinung nach allerdings trotzdem etwas verzwickter als bei Hardware. Ist denn ein Händler momentan zu Rücknahme oder Umtausch verpflichtet, wenn bei einem Datenträger das Siegel geöffnet wurde? Weil, wie Jörg schon erwähnte, viele einfach darauf hinweisen, dass die Ware nach dem Öffnen nicht mehr angenommen wird.
Wenn dann im Spielverlauf Probleme auftreten, der Toaster also einen defekt aufweist, für den ich als Nutzer nichts kann – was mache ich dann? An den Hersteller wenden, der dann Updates veröffentlicht, um das Produkt zu optimieren. Aber auch nur, wenn sich genug Nutzer beschweren. Ich kann mir vorstellen, dass Spielentwickler nicht unbedingt fieberhaft an einer Lösung arbeiten, wenn ein Problem nur zwei, dreimal auftritt oder als eher unwichtig eingestuft wird. Aber vielleicht bin ich hier völlig fehl informiert und Softwareproduzenten kümmern sich um jede Kleinigkeit, um es dem Kunden recht zu machen. Nichtsdestotrotz bleibt das Problem für den Nutzer in diesem Moment erstmal bestehen, bis irgendwann dieses Update erscheint. Den Toaster schicke ich zurück, muss vielleicht ein paar Tage darauf verzichten und dann funktioniert er (hoffentlich) wieder einwandfrei.
Der EU-Antrag zielt wohl genau darauf ab – dass Software ausreichender Qualitätssicherung unterzogen wird, bevor sie veröffentlicht wird. Aber wie Stefan auch schon geschrieben hat, kann man hier nie alle Probleme abdecken, die auftreten könnten, weil dafür die Konfigurationen der Nutzer-PCs viel zu unterschiedlich sind.
Simon Lutstorf
@Stefan: Den Kasten mit den Vorschlägen haben wir rausgenommen, weil mit wenigen Ausnahmen nur Müll reinkam. Die Sidebar ist zudem sowieso überlastet. Via Mail sind wir natürlich trotzdem erreichbar und können sogar zurückschreiben :)
Martin Hiegl
Sie wird nicht angenommen, wenn man quasi wegen Nichtgefallen zurückgeben will. Bei einem Mangel – den bei SW zu definieren ist wohl die Krux – sind sie ebenso auf Nachbesserung verpflichtet.
Ist ein Bug ein Mangel oder etwas, womit man bei SW rechnen muss? Ist dann ein Patch eine Nachbesserung durch den Hersteller?